Zwischen Barmherzigkeit und Ärgernis
«Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust.» In dieser faustischen Gefühlslage befinden sich wohl viele Menschen, wenn sie entscheiden müssen, ob sie einer Bettlerin ein Geldstück geben oder nicht. Seit Basel am 1. Juli das Bettelverbot aufgehoben hat, sind in der Stadt vermehrt Bettler anzutreffen. Meist stammen sie aus Rumänien, treten teilweise fordernd auf und nächtigen auf den gut gepflegten Grünflächen der Innenstadt. Der Diskurs um das Für und Wider von Bettelei wird derzeit emotional geführt und beschäftigt Medien und Politik gleichermassen. Nicht nur in Basel.
Not oder Geschäftsmodell?
Dass derzeit viele Bettler unterwegs sind, bestätigt auch Pater Armin Russi, Prior der Klostergemeinschaft Mariastein im Kanton Solothurn. «Die Bettler auf dem Klosterplatz sind oft ein Problem. Wenn man sie wegschickt, sind sie bald darauf wieder da. Und leider sind sie oft auch frech.» An der Pforte und in Briefen würden viele Geldwünsche äussern. Ein Mitbruder kümmere sich um diese Menschen. Manchmal müsse er sie wegweisen. Es sei vielfach schwierig zu beurteilen, ob es sich um wirkliche Not oder um ein Geschäftsmodell handle. «Geld geben wir keines mehr, sondern nur noch Gutscheine oder Lebensmittel. Damit sind aber nicht alle glücklich», sagt Pater Russi. Als Christ und Katholik orientiere er sich am Theologen Karl Rahner, der postulierte, dass es besser sei, vielleicht einmal mehr übers Ohr gehauen zu werden, als jemandem die Hilfe zu verweigern.
Bettelverbote in der Reformation
Ein Blick zurück ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit zeigt, dass Bettelei schon damals ein Problem war und nach behördlicher Regulierung verlangte. Im 15. Jahrhundert wurden in verschiedenen Städten bereits Armenordnungen erlassen. Mit der Ausgabe von Bettelbriefen suchten Behörden das Ausmass und die Berechtigung, innerhalb einer Stadt öffentlich um Gaben zu bitten, zu steuern.
Die Reformation stellt insofern einen Einschnitt dar, als mit der Ablösung von den bischöflichen Strukturen und dem breit angelegten Stifterwesen auch die Versorgung von Armen, Alten und Kranken neu zu gestalten war. «Die erste städtische Sozialordnung der Reformation ist die Wittenberger Stadt- und Gemeindeordnung vom 24. Januar 1522. Sie war das Ergebnis eines städtischen und kirchlichen Abstimmungsprozesses. Massgebliche Inhalte gehen auf den späteren Basler Professor Andreas Bodenstein von Karlstadt zurück», erklärt Martin Kessler, Professor für Kirchen- und Theologiegeschichte an der Universität Basel.
Das erste Bettelverbot der Reformation betone, dass Anspruch auf Unterstützung nur diejenigen haben sollen, die der Stadt ohnehin verbunden und nicht mehr arbeitsfähig sind. Der spätere Basler Reformator Johannes Oekolampad formulierte seine ersten Überlegungen zu einer institutionellen Armenfürsorge im März 1523. In Anlehnung an den Kirchenvater Johannes Chrysostomos postulierte er, dass die öffentlichen Behörden dafür verantwortlich seien, die hilfsbedürftigen Armen zu definieren. Sie müssten zwischen Betrügern und Notleidenden unterscheiden.
Almosenordnung von 1525
«In Zürich wurde eine Almosenordnung 1525 erlassen. Mit ihr übernahm die Stadt weithin die Verantwortung für die Armenfürsorge. In Basel arbeitete man im Folgejahr an einer städtischen Armenordnung. Die Basler Reformationsordnung von 1529 ging auf die Armutsfrage nicht mehr ein.
Vor, während und nach der Reformation bleibt der Umgang mit der Armutsfrage eine persönliche und gemeinschaftliche Herausforderung, wie sie auch in Matthäus 25 mit den sogenannten Werken der Barmherzigkeit angezeigt wird», erklärt Martin Kessler. Diese fordern dazu auf, dem geringsten der Brüder Christi zu dienen: Hungrige speisen, Fremde beherbergen oder Kranke und Gefangene besuchen. «In dieser Verantwortung», so Kessler, «stehen wir, als Einzelne und als Gesellschaft.»
Toni Schürmann, kirchenbote-online
Zwischen Barmherzigkeit und Ärgernis