Weiterhin keine Gottesdienste
«Das Veranstaltungsverbot, das auch Gottesdienste erfasst, gilt weiterhin und ist vom heutigen Bundesratsentscheid nicht betroffen», teilte das Bundesamt für Gesundheit auf Anfrage von kath.ch mit. Der Bundesrat habe Lockerungen zum 8. Juni in Aussicht gestellt, sagte ein Sprecher von Bundesrat Alain Berset, zu kath.ch. «Das würde dann auch die Gottesdienste betreffen.»
Beerdigungen «im Familienkreis möglich»
Bei Beerdigungen gibt es schon früher eine kleine Lockerung. Per 27. April hat der Bundesrat die Begrenzung auf den engen Familienkreis aufgehoben. «Zulässig werden also Beerdigungen im Familienkreis sein», teilte das Bundesamt für Gesundheit weiter mit. «Grosse Begräbnisse in einem Freundes-/Quartierkreis sind damit weiterhin unzulässig.» Die Verantwortlichen seien aufgefordert, die Hygiene- und Distanzregeln in einem Schutzkonzept zu konkretisieren und umzusetzen.
Die Schweizer Bischofskonferenz prüft, ob die aktuellen Massnahmen überarbeitet werden müssen, sagte Sprecherin Encarnación Berger-Lobato auf Anfrage.
ref.ch, 17. April 2020
Weiterhin keine Gottesdienste