Unternehmen zahlen weiterhin Kirchensteuern
Nach ausführlicher Debatte war die Sache kurz nach 13 Uhr am Sonntagmittag entschieden: Mit deutlichem Mehr hat die Glarner Landsgemeinde einen Antrag zur Abschaffung von Kirchensteuern für juristische Personen abgelehnt. Die Jungfreisinnigen hatten den Vorstoss lanciert.
Voten ausgewogen
Eine juristische Person, also ein Unternehmen, könne nicht Mitglied in einer Landeskirche sein. Sie bezahle für etwas, wofür sie möglicherweise nicht einstehe, argumentierte ein Vertreter der Jungfreisinnigen bei der Vorstellung des «Memorials». Es sei zudem unklar, wofür die Kirchen das Steuergeld ausgäben. Die christliche Kultur gehöre zu Glarus, konterte ein anderer Sprecher. «Das haben die Kirchglocken bezeugt, deren Schläge die Versammlung eingeläutet haben», sagte der Mann.
Ein Kanton unentschieden
Glarus ist einer der letzten Kantone, in denen über die Abschaffung der Unternehmens-Kirchensteuern debattiert worden ist. Vor wenigen Wochen hat sich das Zuger Kantonsparlament ebenfalls für die Beibehaltung dieser Steuerpflicht ausgesprochen. Auch dort fiel der Entscheid deutlich, und zwar mit 50:21 Stimmen. Die Motion war von der SVP-Fraktion eingereicht worden.
In Freiburg und Zürich (2012) sowie Graubünden und Luzern (2014) war die Abschaffung in Parlamentsentscheiden oder Volksabstimmungen ebenfalls chancenlos geblieben. In Bern, Nidwalden und im Thurgau wurde ein entsprechender Vorstoss vor Behandlung zurückgezogen. Einzig in Baselland wird das Parlament noch über das Vorhaben beraten.
Es gibt aber auch Kantone, in denen Unternehmen keine Kirchensteuern bezahlen. Dazu gehören unter anderem Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Stadt und Genf. In Neuenburg ist der Beitrag freiwillig, im Tessin können sich Firmen von der Steuerpflicht befreien lassen.
Johanna Wedl,ref.ch
Unternehmen zahlen weiterhin Kirchensteuern