News von der Glarner reformierten Landeskirche

Trotz Corona Solidarität mit den Flüchtlingen

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18.06.2021
Die christlichen Kirchen und der Israelitische Gemeindebund rufen zur Solidarität mit Flüchtlingen auf. Die Kirchen und Flüchtlingsorganisationen prangern mit der Aktion «Beim Namen nennen» die Tatenlosigkeit Europas und der Schweiz an.

Dieses Wochenende finden verschiedene Aktionen zum jährlichen Flüchtlingstag und Flüchtlingssonntag statt. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund und die Schweizer Landeskirchen rufen die Politik und die Bevölkerung zur Solidarität auf. Der Appell mit dem Titel «Mitgefühl und Solidarität in der Pandemie» fordert dazu auf, die Flüchtlinge zu unterstützen und in der Corona-Krise nicht zu vergessen.

Die Corona-Pandemie beeinflusse das Leben in fast allen Bereichen und beschäftige die Medien. «Die vielen Millionen von Menschen, die tagtäglich auf der Flucht sind», würden dabei in den Hintergrund gedrängt, schreiben die Kirchen und die jüdische Gemeinschaft.

Geflüchtete leiden unter Corona
Es sei verständlich, dass man sich erst einmal Sorgen um die eigene Familie, um die Kranken in den Altersheimen und Spitälern, um die Bäckerei und das Restaurant um die Ecke mache, heisst es im Appell weiter. Man dürfe dabei aber das Leid der vielen, die vor Krieg, Vertreibung und Gewalt flüchten und nun zusätzlich mit dem Coronavirus kämpfen, nicht ausblenden. «All diese Menschen haben keine Möglichkeiten sich zu testen, sich in Quarantäne zu begeben oder sich bei einer Ansteckung medizinisch adäquat versorgen zu lassen. Ihr Leid hat sich also noch vergrössert.»

Die Pandemie habe uns gelehrt, dass sich solche Krisen nicht national bewältigen lassen. Die Welt habe es geschafft, in internationaler Zusammenarbeit «mit grosszügigen Mitteln innert kürzester Zeit» wirksame Impfstoffe zu entwickeln. Die Staaten seien bereit, mit noch grösseren Mitteln die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für ihre Bevölkerung abzufedern. Die Ressourcen, die nötig seien, um das Leid von Flüchtlingen zu lindern, seien im Vergleich dazu verschwindend klein, betonen die Kirchen und der Israelitische Gemeindebund. Als Voraussetzung dazu brauche es den Willen und das Mitgefühl. Mitgefühl mit den Schwachen, Solidarität und die selbstlose Hilfe finde sich als Richtschnur des Handelns in der Bibel und in der Tora.

Tatenlosigkeit anprangern
Bereits 2019 schrieben Aktivistinnen und Aktivisten in und um die Offene Kirche Heiliggeist in Bern die Namen von Menschen, die auf der Flucht gestorben sind, auf Stoffbänder. Das Projekt «Beim Namen nennen» erhielt viel Resonanz und berührte. Mit der Aktion «Beim Namen nennen» prangern rund 130 Flüchtlings- und kirchliche Organisationen auch dieses Jahr am Samstag, 19. Juni, in zehn Schweizer Städten, darunter Basel, Bern und Zürich, Chur, Luzern und St. Gallen, mit Gedenkaktionen die «Tatenlosigkeit Europas und der Schweiz» an. Sie erinnern an die mehr als 44 000 Menschen, die seit 1993 auf der Flucht nach Europa umkamen. Im Namen der Verstorbenen errichten sie öffentliche Mahnmale, um gegen die mangelnde Solidarität zu protestieren. Es sei ein Skandal, dass «Hunderttausende unter erbärmlichen Umständen in Camps an den europäischen Aussengrenzen leben» müssen. Die Mahnmale bestehen aus den Stoffstreifen mit den Namen der toten Frauen, Männer und Kinder. Diese werden an Schnüren um die Kirchen gehängt.

Familienzusammenführung ermöglichen
Das Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz Heks schliesst sich am Flüchtlingstag der Kampagne der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH an. Diese steht im Zeichen von geflüchteten Familien. Die Situation für vorläufig Aufgenommene sei besonders prekär, da ihr Recht auf Familienzusammenführung stark eingeschränkt sei. Die dreijährige Wartefrist und die sozialen Auflagen wie eine grosse Wohnung und die Unabhängigkeit von der Sozialhilfe erwiesen sich in der Praxis als unüberwindbare Hürden, so das Heks. Gerade für Kinder sei die Situation problematisch: Die Schweizer Behörden müssten die familiäre Situation zum Wohl der Kinder abklären, die unbegleitet in die Schweiz gekommen sind. Sie müssten sich danach erkundigen, wo sich die Familienangehörigen aufhalten und ihnen allenfalls die Einreise in die Schweiz ermöglichen, falls die Situation im Heimatland oder auf der Flucht schwierig sei. Dies könnte beispielsweise mithilfe eines humanitären Visums geschehen.

Müller/Zuber, kirchenbote-online

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