Glarner entscheiden über Kirchensteuer für Firmen
In verschiedenen Kantonen stand in letzter Zeit die Kirchensteuer für juristische Personen zur Debatte. Treibende Kraft dahinter sind Politiker aus der FDP und der Jungen FDP. Sie begründen ihre Vorstösse damit, dass Firmen per se keine Religion und Konfession hätten. Zudem strebten die Freisinnigen die Trennung von Kirche und Staat an.
Was zunächst logisch klingt, verkennt die sozialen Verhältnisse in der Schweiz. Die Landeskirchen beteiligen sich mit zahlreichen Projekten, einem Heer an Freiwilligen und ihren Liegenschaften am Sozialstaat und am kulturellen Leben. Von den kirchlichen Leistungen profitieren selbst Agnostiker, Muslime, Andersgläubige wie auch die Wirtschaft und der Tourismus, da die Kirchen nicht nach der Religionszugehörigkeit fragen.
Öffentliche Hand müsste einspringen
Unabhängige Studien aus dem Kanton Zürich und den Kantonen Baselland und Solothurn zeigen zudem, dass die Beiträge, welche der Staat an die Kirchen entrichtet, durch die Arbeit der Kirchen und ihre unzähligen Freiwilligen vermehrt werden. In Kanton Solothurn entsprechen die Kosten der Leistungen, welche die Kirchen für die Gesellschaft erbringen, ungefähr dem Zweifachen der kantonalen Zuschüsse. Fehlen diese staatlichen Gelder, müsste die öffentliche Hand einspringen oder es käme zu einem Sozialabbau.
Entsprechend zurückhaltend reagieren die Behörden auf die Vorstösse der Freisinnigen. Etwa in Glarus: Statt dem radikalen Schritt schlug die Glarner Regierung einen Kompromiss vor: Unternehmen sollten weiter Kirchensteuer zahlen. Dieses Geld dürfte aber nur für soziale Zwecke verwendet werden und nicht in den kultischen Dienst, also Gottesdienste und Seelsorge, fliessen.
Glarner Landrat: Alles beim Alten belassen
In der ersten Lesung zu diesem Vorstoss hatte der Landrat, das Glarner Kantonsparlament, diesen Vorschlag noch mit 29 zu 24 Stimmen gutgeheissen. Als die Vorlage ein zweites Mal behandelt wurde, lehnte der Rat den Gegenvorschlag mit 28 zu 26 Stimmen ab, wie die «Südostschweiz» online schrieb. Müssten die Steuergelder juristischer Personen separat ausgewiesen werden, würde dies zu einem grossen bürokratischen Aufwand führen, lautete eines der Gegenargumente. Der Landrat empfiehlt der Landsgemeinde damit, sowohl den Antrag der Jungfreisinnigen wie auch den Gegenvorschlag der Regierung abzulehnen und bei der Kirchensteuer alles beim Alten zu belassen.
Auch Zuger Firmen sollen zahlen
Ähnlich klang es im August im Kanton Zug. Der Zuger Kantonsrat wollte, dass auch Firmen Kirchensteuern entrichten. Mit 50:21 Stimmen hatte das Zuger Kantonsparlament eine Motion für nicht erheblich erklärt, die verlangt hatte, juristische Personen von der Kirchensteuer zu befreien. Der Vorstoss war von der SVP-Fraktion eingereicht und von sechs FDP-Mitgliedern mitunterzeichnet worden.
Konkret hatten die Motionäre verlangt, dass Unternehmen die Kirchensteuer künftig freiwillig entrichten könnten. Im Gegensatz zu natürlichen Personen hätten die juristischen keine Kirchenmitglieds-Wahlfreiheit, begründeten die Parlamentarier den Vorstoss unter anderem. Der Regierungsrat hatte sich im Vorfeld dafür ausgesprochen, die Motion für nicht erheblich zu erklären. Unternehmen seien durch Kirchensteuern gering belastet, lautete ein Argument. Diesem war die Mehrheit des Parlaments nun gefolgt. Quer über alle Parteien hinweg waren sich die Kantonsräte einig.
Zeichen der Wertschätzung
Die Reformierte Kirche Kanton Zug und die Katholischen Zuger Kirchgemeinden zeigten sich in einer gemeinsamen Stellungnahme erfreut über den Entscheid. Die Anerkennung der Leistungen sei auch für die über 800 Mitarbeitenden und fast 4000 Freiwilligen der beiden Kirchen ein «wichtiges Zeichen der Wertschätzung und zugleich Ermutigung».
Die Landeskirchen würden die Erträge weiterhin für das Wohl der Bevölkerung einsetzen und das gesellschaftliche Engagement intensivieren und weiterführen. In den Fokus rücken wolle man Bildung, Kultur und Soziales, aber auch Diakonie und Seelsorge, schreiben die Verantwortlichen.
Uri entscheidet gleich
Ebenso lehnte der Urner Regierungsrat es kürzlich ab, dass Unternehmen die Kirchensteuer freiwillig entrichten können, wie eine Motion es fordert. Dies würde zu einem Rückgang der Steuererträge und zu Mehrkosten für den Staat führen.
«Juristische Personen würden kaum freiwillig Steuern entrichten», hält der Regierungsrat fest. Überhaupt würden heute rund die Hälfte der juristischen Personen keinen steuerbaren Gewinn ausweisen und damit keine Kirchensteuer bezahlen.
Das Bundesgericht habe überdies festgehalten, dass sich juristische Personen nicht auf die Glaubensfreiheit berufen können. Kirchliche Institutionen würden einen wertvollen Beitrag zugunsten der Gesellschaft leisten, sei es durch Seelsorge, Jugendarbeit oder Unterhalt von Kulturdenkmälern.
Müsste der Staat diese Leistungen tragen, würde dies zu Mehrkosten führen, da die kirchlichen Institutionen dank der Freiwilligen günstiger arbeiten können, so der Regierungsrat.
Ref.ch/tz
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