«Ehe für alle» – Glarner Synode beschließt Änderung der Kirchenordnung
Im Traktandum 8 zur «Ehe für alle» wurden zwei Änderungen an der Kirchenordnung vorgeschlagen. Der Kirchenrat beantragte, neu auch gleichgeschlechtlichen Personen eine kirchliche Trauung zu ermöglichen. In Artikel 45 der Kirchenordnung sollte deshalb das Wort «Brautpaar» mit «Hochzeitspaar» ersetzt werden. Mit der Änderung eines Satzes in Artikel 47 sollte für Paare, die sich nicht zivilrechtlich getraut haben, weiterhin eine kirchliche Segnung möglich sein.
Die Vizepräsidentin Barbara Hefti erklärte die Position des Kantonalen Kirchenrats: Der Rat unterstütze klar die kirchliche «Ehe für alle». Weiter führte sie aus, dass unterschiedliche Eheverständnisse in der reformierten Kirche Platz haben sollen. Für Pfarrpersonen gelte nach wie vor die Gewissensfreiheit. Sollte die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares gegen die persönliche Überzeugung der Pfarrperson sein, könne sie nicht dazu gezwungen werden. Barbara Hefti bat alle Synodalen darum, den Antrag zu unterstützen und diesem zustimmen – ganz im nachhallenden Geiste des Glarner Kantonalen Kirchentags, der am Pfingstwochenende zuvor unter dem Zeichen der Gemeinschaft stand.
In der darauffolgenden Detaildebatte gab es unter anderem Fragen zur Gewissensfreiheit der Pfarrpersonen im Zusammenspiel mit den Grundrechten der Bundesverfassung. Gemäss dem Diskriminierungsverbot dürfe niemand diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft oder des Geschlechts. Von der Bundesverfassung geschützt sei auch die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Wenn eine Pfarrperson die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares nicht durchführen möchte – verstiesse die Pfarrperson damit gegen das Diskriminierungsverbot? Synode-Präsident und Jurist Andreas Hefti legte in kurzen und präzisen Worten die Entwicklung und Bedeutung der Grundrechte dar. Er sah kein Problem, sollte eine Pfarrperson aus Gewissensgründen die Trauung nicht vollziehen – solange sich für die Trauung eine stellvertretende Pfarrperson im Kanton finde. Erst wenn dieser, eher unwahrscheinliche Fall eintrete, dann käme es eventuell zu einem Konflikt mit übergeordnetem Recht. Die Problematik werde derzeit in der juristischen Literatur kontrovers diskutiert. Ebenfalls diskutiert wurden Aspekte der Reproduktionsmedizin und wie sich die reformierte Kirche dazu präsentieren solle: Als Ort der Sicherheit und Stabilität oder als Ort, der auch Heimat für Personen jeder sexuellen Orientierung sein kann. Darüber war aber nicht zu entscheiden.
In der anschliessenden Abstimmung kam es zu einem klaren Ergebnis: 34 Synodale stimmten für die Änderung der Kirchenordnung, 2 stimmten dagegen und 5 enthielten sich der Stimme. Im zweiten Teil der Abstimmung zum Inkrafttreten der Änderung wurde mit 25 «Ja»-Stimmen für ein Inkrafttreten am 1. Juli 2022 gestimmt.
Ein weiteres Traktandum der Synode war die Wahl eines Mitglieds des Kantonalen Kirchenrats. Da sich niemand für diesen Posten beworben hatte, wurde die Entscheidung auf die Gesamterneuerungswahlen an der Herbst-Synode 2022 vertagt. In Traktandum 6 und 7 wurden die Rechenschaftsberichte 2021, sowie die Jahresrechnung, der Revisorenbericht und die Kollekten 2021 behandelt. Beide Traktanden wurden einstimmig angenommen.
Abschließend traktandiert war die Unterstützung aus dem Baufonds für die Kirchgemeinde Glarus-Riedern zur Aussenrenovation des Pfarrhauses und für die Kirchgemeinde Mollis-Näfels, wo die Dachstuhlsanierung und Erneuerung der Beleuchtung der Kirche Mollis nötig sind. Hier wurden beide Traktanden einstimmig angenommen.
«Ehe für alle» – Glarner Synode beschließt Änderung der Kirchenordnung